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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 58/16 (BFH)
§§: EStG § 1 Abs. 1 Satz 1, AO § 8
Schlagwörter Unbeschränkte Steuerpflicht, Wohnsitz, Mittelpunkt der Lebensinteressen
Rechtsfrage: Führt ein weiterer inländischer (Zweit-)Wohnsitz dann nicht zur unbeschränkten Steuerpflicht, wenn er nicht den Mittelpunkt der Lebensinteressen des Steuerpflichtigen (als "Familienwohnung") darstellt? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG München
Vorinstanz/Datum: 29.07.2015
Vorinstanz/AZ: 1 K 1016/14
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2016 S. 268
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 16 03 53
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.07.2018
Erledigungs-Az: I R 58/16 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 19 38