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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 12/01 |
§§: | GrEStG § 16 Abs. 1 |
Schlagwörter | Grunderwerbsteuer, Rückgängigmachung, Erwerbsvorgang, Aufhebung, Steuerfestsetzung |
Rechtsfrage: | Rückgängigmachung des Grundstückskaufvertrags. Ist der Grunderwerbsteuerbescheid aufzuheben, weil der Erwerbsvorgang rückgängig gemacht wurde bevor das Eigentum am Grundstück auf den Erwerber (GbR) übergegangen ist. Haben sich die Vertragsparteien derart aus den vertraglichen Bindungen entlassen, dass der Veräußerer seine ursprüngliche Rechtsposition wiedererlangte oder verblieb der Klägerin (Erwerber) noch die Rechtsposition, die es ihr ermöglichte, Einfluss auf die Weiterveräußerung des Grundstücks an eine GmbH zu nehmen, weil einer der Gesellschafter der GbR Gesellschaftergeschäftsführer der GmbH war? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 04.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 238/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 90 28 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 19.03.2003 |
Erledigungs-Az: | II R 12/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 03 34 41 |