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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 18/08 (BFH)
§§: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 3 Nr. 1, EStG § 26 a Abs. 2 Satz 1, GG Art. 6
Schlagwörter Zumutbare Belastung, Getrennte Veranlagung, Gesamtbetrag der Einkünfte, außergewöhnliche Belastung
Rechtsfrage: Ist bei der Ermittlung der zumutbaren Belastung bei getrennter Veranlagung von Ehegatten nach § 26 a EStG der gemeinsame Gesamtbetrag der Einkünfte der getrennt veranlagten Ehegatten zugrunde zu legen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 22.01.2008
Vorinstanz/AZ: 15 K 3341/06 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 15 27
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 26.03.2009
Erledigungs-Az: VI R 58/08 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VI. Senat - neues Aktenzeichen: VI R 58/08 - Revision unbegründet