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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 14/14 (BFH)
§§: EStG § 33
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Prozesskosten, Zivilprozess, Zwangsläufigkeit, Erfolgsaussichten, Erbschein, Einziehung, Überschuldung
Rechtsfrage: Sind im Zusammenhang mit einem Erbscheinsverfahren (Rückgängigmachung einer Erbenstellung durch nachträgliche Einziehung des Erbscheins) angefallene Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig? - Praktikabilität der Einschätzung der Erfolgsaussichten durch die Finanzverwaltung. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 22.01.2014
Vorinstanz/AZ: 4 K 1961/12
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 14 06 20
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.04.2016
Erledigungs-Az: VI R 14/14 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 18 84