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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 51/03
§§: EStG § 8 Abs. 2 Satz 9, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1
Schlagwörter Freigrenze, Barlohnzahlung, Mitgliedsbeitrag, Sportverein
Rechtsfrage: Sind Geldleistungen der Arbeitgeberin an ihre Mitarbeiter für die nachgewiesene Mitgliedschaft in einem Sportverein/Fitnessclub in Höhe von monatlich jeweils 50 DM analog wie Sachbezüge i.S. des § 8 Abs. 2 Satz 1 EStG zu behandeln, die wegen der Freigrenze nach Satz 9 der Vorschrift steuerfrei bleiben oder handelt es sich um steuerpflichtige Barlohnzahlungen, weil zwischen den von den Mitarbeitern ausgewählten Vereinen oder Clubs und der Arbeitgeberin keine vertraglichen Beziehung bestehen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 11.07.2003
Vorinstanz/AZ: II 90/02
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 03 48 75
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.2004
Erledigungs-Az: VI R 51/03
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 05 03 73