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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 1/00
§§: EStG § 33 a Abs 2 S 2, EStG § 33 a Abs 4
Schlagwörter Ausbildungsfreibetrag, Eigene Einkünfte, Anrechnungsfreier Betrag, Aufteilung
Rechtsfrage: Ist der anrechnungsfreie Betrag in § 33 a Abs. 2 Satz 2 EStG für die eigenen Einkünfte und Bezüge des Kindes zeitanteilig zu kürzen, wenn sich das Kind während des gesamten Jahres in Berufsausbildung befindet, aber nur in einem Teil des Jahres eigene Einkünfte erzielt hat? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Sächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 10.11.1999
Vorinstanz/AZ: 2 K 468/98
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.09.2001
Erledigungs-Az: III R 1/00
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 02 03 83