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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-579/10 (EuGH)
§§: EG Art. 18, AEUV Art. 21
Schlagwörter EG, EU, Kraftfahrzeug, Verkehr, Zulassung
Rechtsfrage: Handelt es sich, wenn ein Mitgliedstaat die Ingebrauchnahme eines Kraftfahrzeugs auf dem Straßennetz in seinem Hoheitsgebiet in einem Fall, in dem dieses Fahrzeug in einem anderen Mitgliedstaat zugelassen ist, bei einem Einwohner dieses anderen Mitgliedstaats ausgeliehen worden ist und von einem Einwohner des erstgenannten Mitgliedstaats für Privatfahrten zwischen diesen beiden Mitgliedstaaten benutzt wird, einer Steuer unterwirft, unter Berücksichtigung von Art. 18 EG (jetzt Art. 21 AEUV) um eine Situation, die dem Gemeinschaftsrecht unterliegt?
Vorinstanz: Hoge Raad der Nederlanden (Niederlande)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2011 Nr. C 72 S. 8
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.04.2012
Erledigungs-Az: Rs C-578/10 bis C-580/10
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 19 35