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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 31/06 |
§§: | EigZulG § 9 Abs. 2 |
Schlagwörter | Anbau, Umbau, Altbausanierung, Neubau, Eigenheimzulage |
Rechtsfrage: | Neuherstellung einer Wohnung durch Anbau umfassende Altbausanierung - Kommt die Herstellung einer neuen Wohnung in Verbindung mit einem Anbau nur in Betracht, wenn hinsichtlich der bisherigen Wohnung die Voraussetzungen des Vollverschleißes gegeben sind - Steht der Klägerin für ihre umfangreichen Baumaßnahmen (Gesamtkosten rd. 201.000 EUR; Gebäudeerweiterung auf Giebelseite, Erneuerung tragender Außenwände, Umbau des Dachstuhls mit Satteldach zum Pfettendach, Erneuerung der gesamten Elektro-, Sanitär- und Heizungsanlage sowie des Innen- und Außenputzes) der Fördersatz für Neubauten in Höhe von 5 % (§ 9 Abs. 2 Satz 1 EigZulG) oder nur der für die Altbauförderung in Höhe von 2,5 % (§ 9 Abs. 2 Satz 2 EigZulG) zu? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | Sächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 14.07.2005 |
Vorinstanz/AZ: | 8 K 2539/04 (Ez) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 06 35 75 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 10.05.2007 |
Erledigungs-Az: | IX R 31/06 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 07 32 04 |