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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IX R 21/11 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1
Schlagwörter Schadensersatz, Zwangsversteigerung, Werbungskosten, Beendigung, Mietverhältnis
Rechtsfrage: Schadensersatzzahlung zur Beendigung eines Mietverhältnisses als Werbungskosten wegen einer bewusst herbeigeführten Zwangsversteigerung - im Rahmen eines entsprechend vorgefassten und kontrollierten Gesamtplans - um das damit verbundene Sonderkündigungsrecht ( § 57 a ZVG) durch den Ersteher ausüben zulassen, anschließend die Immobilie vom Ersteher zurückzuerwerben, um sodann ein neues Mietverhältnis mit einem Dritten zu deutlich besseren Konditionen abzuschließen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 24.11.2010
Vorinstanz/AZ: 4 K 3951/07
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 28 52
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 21.08.2012
Erledigungs-Az: IX R 21/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 12 32 82