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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | Rs C-411/07 (EuGH) |
§§: | KN Position 8543, KN Position 8541, KN Position 8542 |
Schlagwörter | EG, EU, Tarifierung, Zolltarif, elektronische Schaltung, |
Rechtsfrage: | 1. Ist eine in einer Kunststoffumhüllung untergebrachte optischelektrische Schaltung, die neben einer Leuchtdiode (light emitting diode - LED -), einer Kunststofffolie und einem Fotodetektor auch eine Verstärkerschaltung umfasst und zum Einbau u.a. in Kommunikationshardware und Computerhardware, Unterhaltungselektronikgeräte und in der Industrie eingesetzte Maschinen bestimmt ist, als eine elektrische Maschine, ein elektrischer Apparat oder ein elektrisches Gerät i.S. von Position 8543 KN anzusehen? - 2. Sofern es sich um einen Teil einer Maschine handelt: Ist der in Position 8541 KN genannte Begriff "lichtempfindliche Halbleiterbauelemente (einschließlich Fotoelemente, auch zu Modulen zusammengesetzt oder in Form von Tafeln)" so auszulegen, dass er auch eine optisch-elektrische Schaltung wie die vorstehend umschriebene erfasst, oder ist eine solche Ware wegen des Vorhandenseins der Verstärkerschaltung als elektronische integrierte Schaltung i.S. von Position 8542 KN anzusehen? |
Vorinstanz: | Hoge Raad der Nederlanden |
Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2007 Nr. C 283 S. 15 |
Erledigendes Gericht: | EuGH |
Erledigungs-Datum: | 02.10.2008 |
Erledigungs-Az: | Rs C-411/07 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 08 41 02 |