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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 79/13 (BFH)
§§: EStG § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5
Schlagwörter Doppelte Haushaltsführung, Eigener Hausstand, Kostentragung, Eingliederung, Haushalt, Eltern, Lebensmittelpunkt
Rechtsfrage: Unter welchen Voraussetzungen ist im Rahmen der doppelten Haushaltsführung von einem eigenen Hausstand eines Alleinstehenden in einer Einliegerwohnung im elterlichen Haus auszugehen, wenn dieser mit seinen Eltern zusammenlebt (Mehrgenerationenhaushalt)? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Hamburg
Vorinstanz/Datum: 17.04.2013
Vorinstanz/AZ: 6 K 134/11
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 13 19 11
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.04.2014
Erledigungs-Az: VI R 79/13 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 21 12