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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 35/09 (BFH) |
| §§: | EigZulG § 11 Abs. 5 |
| Schlagwörter | Fehler, Fehlerberichtigung, Eigenheimzulage |
| Rechtsfrage: | Fehlerbeseitigende Neufestsetzung der Eigenheimzulage - Auslegung des Begriffs "Bekanntwerden eines Fehlers" im Sinne von § 11 Abs. 5 EigZulG: Setzt das "Bekanntwerden eines Fehlers" im Sinne von § 11 Abs. 5 EigZulG die positive Kenntnis der Finanzbehörde im konkreten Einzelfall voraus oder reicht die abstrakte Kenntnis von der Fehlerhaftigkeit der Eigenheimzulagenfestsetzung aufgrund der Veröffentlichung einer BFH-Entscheidung aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
| Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
| Vorinstanz/Datum: | 02.07.2009 |
| Vorinstanz/AZ: | 11 K 2388/08 EZ |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 09 31 35 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 11.05.2010 |
| Erledigungs-Az: | IX R 35/09 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 10 26 37 |