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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 32/17 (BFH) |
§§: | FGO § 100 Abs. 1 Satz 4, AO § 193, AO § 393, FGO § 86 Abs. 3 Satz 1, BpO § 10, GG |
Schlagwörter | Fortsetzungsfeststellungsklage, Prüfungsanordnung, Außenprüfung, Steuerstrafverfahren, Rechtswidrigkeit, Verwertungsverbot, Ermessen |
Rechtsfrage: | Kann die für eine Erweiterung einer Außenprüfung entwickelte Rechtsprechung zur Zulässigkeit von Ermittlungen im Zusammenhang mit einem Steuerstrafverfahren unverändert auf die erstmalige Anordnung einer Außenprüfung übertragen werden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Köln |
Vorinstanz/Datum: | 22.03.2017 |
Vorinstanz/AZ: | 3 K 123/14 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 20 71 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 14.04.2020 |
Erledigungs-Az: | VI R 32/17 |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 20 08 84 |