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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 16/11 (BFH)
§§: EStG § 62 Abs. 1, VO (EWG) Nr. 1408/71 Art. 13 Abs. 2
Schlagwörter Kindergeld, Ausland, Sozialversicherung
Rechtsfrage: Inwiefern ist nach Art. 13 Abs. 2 VO (EWG) Nr. 1408/71 der Anspruch auf Kindergeld nach dem deutschen EStG ausgeschlossen (Sozialversicherungspflicht in Polen, Wohnsitz und nicht sozialversicherungspflichtige Tätigkeit in Deutschland)? - Besteht im Hinblick auf das EuGH-Urteil Bosmann vom 20.5.2008 Rs. C-352/06 = SIS 08 27 55 (Slg. 2008, I-3827) Anspruch auf deutsches Kindergeld? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Nürnberg
Vorinstanz/Datum: 10.02.2011
Vorinstanz/AZ: 7 K 592/2008
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 1172
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 16 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.09.2013
Erledigungs-Az: III R 16/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 03 84