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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 11/18 (BFH)
§§: EStG § 20 Abs. 6 Satz 5, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Veräußerung, Aktie, Verlustverrechnung, Verfassung
Rechtsfrage: Ist die einschränkende Verlustverrechnung nach § 20 Abs. 6 Satz 5 EStG a.F., wonach Verluste aus der Veräußerung von Aktien nur mit Gewinnen aus der Veräußerung von Aktien verrechnet werden dürfen, verfassungsgemäß? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 28.02.2018
Vorinstanz/AZ: 5 K 69/15
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 18 05 86
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.11.2020
Erledigungs-Az: VIII R 11/18
Erledigungs-Vermerk: Verfahren ist erledigt durch: Vorlage an BVerfG (Beschluss vom 17.11.2020) -- Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortführung/ Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. - Aktenzeichen beim BVerfG: 2 BvL 3/21
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 21 08 94