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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 10/11 (BFH) |
§§: | EStG § 5 a Abs. 4, GewStG § 9 Nr. 3, GewStG § 7 Satz 3 |
Schlagwörter | Tonnagebesteuerung, Unterschiedsbetrag, Stille Reserven, Auflösung, Gewerbeertrag, Kürzung |
Rechtsfrage: | Schließt der Wortlaut des § 7 Satz 3 GewStG die Anwendung von Kürzungsvorschriften (hier § 9 Nr. 3 GewStG) im Falle der Gewinnermittlung nach der Tonnage gemäß § 5 a EStG aus? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Hamburg |
Vorinstanz/Datum: | 27.01.2011 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 183/10 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 11 14 66 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.06.2014 |
Erledigungs-Az: | IV R 10/11 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 14 21 67 |