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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 34/07 (BFH)
§§: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6 b
Schlagwörter Arbeitszimmer, Abzugsbeschränkung, Mehrfamilienhaus, Nahe Angehörige
Rechtsfrage: Handelt es sich bei einem 1-Zimmer-Apartment im 1. Obergeschoss des Mehrfamilienhauses der Kläger, wobei der übrige nicht zur Privatwohnung der Kläger gehörende Wohnraum an nahe Angehörige vermietet ist, dann nicht um ein "häusliches" Arbeitszimmer, wenn keine direkte Verbindung mit den privaten Wohnräumen im Erdgeschoss besteht? Einbindung in die häusliche Privatsphäre? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 29.08.2007
Vorinstanz/AZ: 10 K 839/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 06 40
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.06.2008
Erledigungs-Az: VIII R 52/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: abgegeben an VIII. Senat - neues Aktenzeichen: VIII R 52/07 - Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 08 45 07