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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 15/12 (BFH)
§§: EStG § 74 Abs. 2, SGB X § 104, AsylbLG
Schlagwörter Erstattungsanspruch, Bestimmtheit, Gleichheit, Kindergeld, Sozialleistung, Zurechnung
Rechtsfrage: Ob und in welchem Umfang kann nachträglich festgesetztes Kindergeld Erstattungsansprüche des Sozialleistungsträgers nach § 74 Abs. 2 EStG auslösen (hier: Gleichartige und nachrangige Leistungen nach dem AsylbLG bzw. Zurechnung des auf volljährige, nicht (mehr) in einer sozialrechtlichen Bedarfsgemeinschaft mit den Eltern lebende Kinder entfallenden Kindergeldes zum Einkommen des Kindergeldberechtigten)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 31.01.2012
Vorinstanz/AZ: 12 K 326/09
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2012 S. 939
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 12 12 29
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 05.06.2014
Erledigungs-Az: VI R 15/12
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 14 24 94