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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 62/04
§§: EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c, EStG § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 2
Schlagwörter Anleihe, Finanzinnovation, Veräußerungsverlust, Marktrendite, Emissionsrendite, Kapitaleinkünfte
Rechtsfrage: Ist eine argentinische Staatsanleihe, die nach der Zahlungseinstellung Argentiniens auf unbestimmte Zeit durch die Deutsche Börse auf Flat-Handel (Wertpapierhandel ohne Stückzinsabrechnung) umgestellt worden ist, nunmehr entsprechend internationaler Praxis eine Finanzinnovation i.S. von § 20 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 Satz 1 Buchst. c EStG geworden? Verfügt sie ggf. über eine Emissionsrendite, und wenn nicht, kann dann der sich nach der Differenzmethode errechnende Verlust aus der Weiterveräußerung zu negativen Kapitaleinkünften führen? Siehe auch Revisionsverfahren VIII R 48/04. - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 16.06.2004
Vorinstanz/AZ: 10 K 2963/03 E
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 34 84
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 13.12.2006
Erledigungs-Az: VIII R 62/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 07 06 10