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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 15/02
§§: EStG § 46 Abs. 2 Nr. 8 Satz 2, AO 1977 § 150 Abs. 1 Satz 1
Schlagwörter Veranlagung, Frist, Erklärung, Vordruck
Rechtsfrage: Genügt es dem Formerfordernis für eine fristwahrende Antragsveranlagung, wenn lediglich einseitig bedruckte und geheftete Kopien der Erklärungsvordrucke eingereicht werden, oder sind hierfür grundsätzlich die amtlich vorgeschriebenen Steuererklärungsvordrucke zu verwenden? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG des Saarlandes
Vorinstanz/Datum: 03.01.2002
Vorinstanz/AZ: 1 K 243/99
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 660
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 65 04
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.05.2006
Erledigungs-Az: VI R 15/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 37 14