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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 32/02 |
§§: | EStG § 3 b, EStG § 42 d |
Schlagwörter | Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit, Zuschlag, Steuerfreiheit, Betreuer, Kind, Haftung |
Rechtsfrage: | Können einem in Vollzeit in der Kinder- und Jugendhilfe beschäftigten Betreuer, der eine zusammen mit ihm in häuslicher Gemeinschaft in einer Wohnung lebende Kleingruppe (bis zu 5 Kinder) alleinverantwortlich leitet, pro Jahr Lohnzuschläge für bis zu 1.230 Std. Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit steuerfrei ausbezahlt werden, wenn keine Aufzeichnungen über die tatsächlich geleistete Arbeit zu den begünstigten Zeiten geführt werden und die berücksichtigten Stunden der SFN-Arbeit einer Modellrechnung nach den Angaben im Pflegesatz-Handbuch der Sozialleistungsträger entsprechen? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.02.2002 |
Vorinstanz/AZ: | V 81/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 87 62 |
Erledigungs-Vermerk: | Abgabe an IX. Senat - neues Aktenzeichen: IX R 71/02 - Zurücknahme der Klage |