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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 4/05 |
§§: | EStG § 10 d Abs. 4, FGO § 40, ZPO § 240, FGO § 57 |
Schlagwörter | Feststellung, Klagebefugnis, Konkurs, Unterbrechung |
Rechtsfrage: | Unzulässigkeit der vom Nachlasskonkursverwalter als "Vertreter" des Verstorbenen erhobenen Klage oder Verpflichtung des FG zur Auslegung der Klage? Durfte das FA während des Nachlasskonkursverfahrens wirksam einen Feststellungsbescheid (hier: betreffend den Verlustvortrag) erlassen oder war das Feststellungsverfahren wegen des Konkurses unterbrochen? - Zulassung durch BFH - - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Berlin |
Vorinstanz/Datum: | 30.04.2003 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 6255/01 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 05 23 00 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 07.09.2005 |
Erledigungs-Az: | VIII R 4/05 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 02 26 |