 
	
	
			Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
			
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 19/17 (BFH) | 
| §§: | KAGG § 40 a Abs. 1 Satz 2, KAGG § 43 Abs. 18, EStG § 3 c Abs. 2, KStG § 8 b Abs. 3, GG Art. 20 Abs. 3 | 
| Schlagwörter | Personengesellschaft, Investmentfonds, Abzugsverbot, Rückwirkung | 
| Rechtsfrage: | Liegt in der durch § 43 Abs. 18 KAGG i.d.F. des Korb-II-Gesetzes von 22.12.2003 angeordneten Anwendung des § 40 a Abs. 1 Satz 2 KAGG auf den Veranlagungszeitraum 2003, wodurch negative Aktiengewinne aus der Beteiligung einer Personengesellschaft an Spezialfonds im Sinne von § 1 Abs. 2 Satz 1 KAGG bei ihren Gesellschaftern nur nach Maßgabe von § 3 c Abs. 2 EStG bzw. § 8 b Abs. 3 KStG berücksichtigt werden können, eine verfassungswidrige Rückwirkung? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger | 
| Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg | 
| Vorinstanz/Datum: | 29.11.2017 | 
| Vorinstanz/AZ: | 4 K 3397/15 | 
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 17 24 97 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 23.06.2020 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 19/17 (NV) | 
| Erledigungs-Vermerk: | Verfahren ist erledigt durch: Aussetzung / Ruhen des Verfahrens (Beschluss vom 23.6.2020). Hinweis: Das Verfahren erhält nach Fortsetzung/Wiederaufnahme ein neues Aktenzeichen. | 
