Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
- über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
- umfangreiche Gesetzessammlung
- 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
- viele weitere wertvolle Praxishilfen
Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | Rs T-738/17 (EuG) |
| §§: | AEUV Art. 107 Abs. 1, Beschluss (EU) 2017/1470 |
| Schlagwörter | EG, EU, Frankreich, Beihilfe, Nichtigkeit, Binnenmarkt, Busverkehr |
| Rechtsfrage: | Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Der Kläger beantragt, - den Beschluss (EU) 2017/1470 der Europäischen Kommission vom 2.2.2017 zu den Beihilferegelungen SA.26763 2014/C (ex 2012/NN), die von Frankreich zugunsten von Busverkehrsunternehmen in der Region Île-de-France durchgeführt wurden, teilweise für nichtig zu erklären, soweit in dessen Art. 3 die "Beiträge C2, die von STIF im Rahmen des Vertrags, CT2, gewährt wurden", als "rechtswidrig durchgeführte", aber mit dem Binnenmarkt vereinbare "Beihilferegelung" qualifiziert wurden; - der Kommission die Kosten aufzuerlegen. |
| Vorinstanz: | Unternehmen ./. Kommission |
| Vorinstanz/Fundstelle: | ABl EU 2018 Nr. C 22 S. 49 |
| Erledigendes Gericht: | EuG |
| Erledigungs-Datum: | 12.07.2019 |
| Erledigungs-Az: | Rs T-738/17 |