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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 85/02 |
§§: | KStG § 5 Nr. 9, AO 1977 § 55 Abs. 1 Nr. 4, AO 1977 § 60 Abs. 2 |
Schlagwörter | Gemeinnützigkeit, Zeitpunkt, Satzung, Genehmigung |
Rechtsfrage: | Zeitpunkt der Befreiung als gemeinnützige Stiftung: Ist eine Stiftung bereits im Jahr ihrer Genehmigung und Anerkennung als gemeinnützige Stiftung nach § 5 Nr. 9 KStG von der Körperschaftsteuer befreit oder steht dem entgegen, dass die Satzung zwar unstreitig zur Zeit der Genehmigung, aber -strittig- nicht von Anfang an den formellen Anforderungen entsprach? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 17.09.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2859/02 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 12 67 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 17.09.2003 |
Erledigungs-Az: | I R 85/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 01 22 |