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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VI R 36/15 (BFH)
§§: AO § 163, EStG § 33, EStG § 11 Abs. 2
Schlagwörter Außergewöhnliche Belastung, Behinderter, Umbau, Aufwendungen, Verteilung, Sachliche Unbilligkeit, Jahresprinzip, Abschnittsbesteuerung
Rechtsfrage: Sind im Wege einer Billigkeitsmaßnahme (sachliche Unbilligkeit) als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG zu berücksichtigende Aufwendungen für den behindertengerechten Umbau eines Hauses auf Antrag auf das Jahr der Verausgabung und auf die Folgejahre zu verteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Baden-Württemberg
Vorinstanz/Datum: 23.04.2015
Vorinstanz/AZ: 3 K 1750/13
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 20 16
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2017
Erledigungs-Az: VI R 36/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 17 14 29