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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 23/08
§§: UStG 1999 § 4 Nr. 12 Satz 1 Buchst. a, UStG 1999 § 4 Nr. 12 Satz 2
Schlagwörter Vermietung, Sportanlage, Aufteilung, Grundstück, Betriebsvorrichtung
Rechtsfrage: Ist bei der dauerhaften langfristigen Vermietung einer Turnhalle an eine Schule das Entgelt in eine steuerfreie Vermietung des Grundstücks und eine steuerpflichtige Vermietung der Betriebsvorrichtungen aufzuteilen? Oder handelt es sich um eine einheitliche steuerpflichtige Leistung? Inwiefern ist auf die Sicht des "Durchschnittsverbrauchers" abzustellen (vgl. BFH-Urteil vom 31.5.2001 V R 97/98, BFHE 194 S. 555, BStBl II 2001 S. 658 = SIS 01 11 12; EuGH-Urteil vom 25.2.1999 Rs C-349/96, Slg. 1999, I-973 = SIS 99 10 25)? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 11.04.2008
Vorinstanz/AZ: 1 K 2094/05 U
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 29 51
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 17.12.2008
Erledigungs-Az: XI R 23/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 12 94