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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: II R 74/97
§§: BewG § 95 Abs. 1, BewG § 10, BewG § 109 Abs. 1, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3, EStG § 6 Abs. 1 Nr. 7
Schlagwörter Bewertung, Einheitswert des Betriebsvermögens, Teilwert, Immaterielles Wirtschaftsgut, Schwebendes Geschäft
Rechtsfrage: Bewertung des immateriellen Wirtschaftsguts "schwebender Auftragsbestand". Anteilige Aktivierung des bisher nicht bilanzierten immateriellen Wirtschaftsguts nach Ausscheiden eines Gesellschafters einer zweigliedrigen Gesellschaft in der Steuerbilanz des fortgeführten Einzelunternehmens. Ist der Teilwert für das immaterielle Wirtschaftsgut allein aus den Gewinnchancen ohne Einbeziehung der anteiligen Fixkosten zu bemessen? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 10.06.1997
Vorinstanz/AZ: 13 K 4061/94 F
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 27.10.1999
Erledigungs-Az: II R 74/97 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Aufhebung des FG-Urteils