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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV R 13/01 |
§§: | EStR Abschn 19 Abs. 1 Satz 8, EStG § 4 Abs. 3 |
Schlagwörter | Billigkeitsregelung, Gewinnermittlungsart, Übergangsgewinn, Wechsel, Aufteilung, Verteilung, Einbringung |
Rechtsfrage: | Kann der Übergangsgewinn aus der Einbringung einer Einzelpraxis in eine Sozietät gem. Abschn. 19 Abs. 1 EStR nur mit einem Drittel versteuert werden? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | XII 343/96 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 76 05 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 13.09.2001 |
Erledigungs-Az: | IV R 13/01 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 02 51 |