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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 30/01
§§: AO 1977 § 173 Abs. 1 Nr. 2
Schlagwörter Änderung, Nachträgliche Tatsache, Grobes Verschulden
Rechtsfrage: Mögliche Änderung nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO 1977, wenn die steuerlich beratene Klägerin Versorgungsbezüge auch als "Betriebsrente" bei den sonstigen Einkünften erklärt und diese in Höhe des Ertragsanteils doppelt versteuert werden. Grobes Verschulden, weil sich im Streitfall insbesondere durch die ausdrückliche Nachfrage des FA zu den Renteneinkünften der Klägerin bzw. ihrem Berater Zweifel hätten aufdrängen müssen? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: Hessisches FG
Vorinstanz/Datum: 20.02.2001
Vorinstanz/AZ: 7 K 2042/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 79 60
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.11.2002
Erledigungs-Az: X R 30/01 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet