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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IV R 40/00 | 
| §§: | EStG § 10 e Abs 4, EStG § 7 b Abs 5, BerlinFG § 15 Abs 5 | 
| Schlagwörter | Wohneigentumsförderung, Objektverbrauch, Berlin, Verbindliche Zusage | 
| Rechtsfrage: | Steuerbegünstigungen nach §§ 10 e, 34 f EStG für ein (nach Rückumzug in Niedersachsen erworbenes) Einfamilienhaus, wenn die Ehegatten zuvor bereits für zwei Eigentumswohnungen in Berlin (West) erhöhte Absetzungen nach § 15 BerlinFG in Anspruch genommen hatten. Sind die Berliner Wohnungen nach § 15 Abs. 5 BerlinFG (berufsbedingter Zuzug) vom Objektverbrauch ausgenommen bzw. sind die Steuerbegünstigungen nach Treu und Glauben - aufgrund verbindlicher Zusage des Sachbearbeiters im Einspruchsverfahren - zu gewähren? - Zulassung durch FG - | 
| Vorinstanz: | Hessisches FG | 
| Vorinstanz/Datum: | 28.10.1999 | 
| Vorinstanz/AZ: | 13 K 851/99 | 
| Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2000 S. 562 | 
| Erledigendes Gericht: | BFH | 
| Erledigungs-Datum: | 28.06.2001 | 
| Erledigungs-Az: | IV R 40/00 | 
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 11 78 | 
