Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: VIII R 62/96
§§: EStG § 16 Abs. 3
Schlagwörter Betriebsaufgabe, Veräußerungsgewinn, Gewinn
Rechtsfrage: Abgrenzung zwischen Betriebsaufgabegewinn und laufendem Gewinn: Gehört die zeitlich dem Verkauf unerläßlicher Wirtschaftsgüter (WG) vorgelagerte Veräußerung eines zum Anlagevermögen (hier: Grundstück) gehörenden, aber nicht unerläßlichen WG zum Aufgabevorgang, wenn sie vom nach außen kundgetanen Aufgabeentschluß getragen ist, die Veräußerung in engem zeitlichen Zusammenhang mit der Einstellung der werbenden Tätigkeit steht, und das veräußerte WG die wesentlichen im Betriebsvermögen ruhenden stillen Reserven enthält? - Zulassung durch FG
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 28.06.1996
Vorinstanz/AZ: 11 K 1436/92 F, G
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 1996 S. 1030
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 10.03.1998
Erledigungs-Az: VIII R 62/96 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 98 16 30