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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-195/15 (EuGH)
§§: VO (EG) Nr. 1346/2000 Art. 5 Abs. 1, GrStG § 12, AO § 77 Abs. 2, ZVG § 10 Abs. 1
Schlagwörter EG, EU, EG-Insolvenz, Grundsteuer, Grundstück, öffentliche Last, Zwangsvollstreckung, dingliches Recht
Rechtsfrage: Erfasst der Begriff des dinglichen Rechts gemäß Art. 5 Abs. 1 der VO (EG) Nr. 1346/2000 des Rates vom 29.5.2000 über Insolvenzverfahren (ABl. EG 2000 Nr. L 160 S. 1) eine nationale Regelung, wie sie in § 12 GrStG i.V.m. § 77 Abs. 2 Satz 1 AO enthalten ist, wonach Grundsteuerforderungen kraft Gesetzes als öffentliche Last auf dem Grundstück ruhen und der Eigentümer insoweit die Zwangsvollstreckung in den Grundbesitz dulden muss?
Vorinstanz: BGH
Vorinstanz/Datum: 12.03.2015
Vorinstanz/AZ: V ZB 41/14
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 15 11 46
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 26.10.2016
Erledigungs-Az: Rs C-195/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 25 30