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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 6/04
§§: InvZulG § 1 Abs. 3 Nr. 2, InvZulG § 5 Abs. 6 Nr. 1 b
Schlagwörter Umstrukturierung, Verbleiben, Anlagevermögen, Betriebsaufspaltung, Investitionszulage
Rechtsfrage: Ist nach § 1 Abs. 3 Nr. 2 InvZulG 1986 während des gesamten Dreijahreszeitraums die ununterbrochene Zugehörigkeit zum Anlagevermögen des Betriebs des Investors oder seines Gesamtrechtsnachfolgers erforderlich? Handelt es sich bei dem Vorab-Verkauf eines Betriebsgrundstücks an einen Dritten im Rahmen der Firmenumstrukturierung um eine zulagenschädliche Einzelveräußerung? Sind die Grundsätze der umgekehrten Betriebsaufspaltung anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Bremen
Vorinstanz/Datum: 14.01.2004
Vorinstanz/AZ: 2 K 228/03 (1)
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 23 72
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 24.03.2006
Erledigungs-Az: III R 6/04
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 25 28