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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 18/00
§§: AO 1977 § 233 a Abs 2 a, AO 1977 § 175 Abs 1 S 1 Nr 2
Schlagwörter Rückwirkung, Erstattungszinsen, Gewinnausschüttung, Zeitpunkt
Rechtsfrage: Stellt auch ein Gewinnausschüttungsbeschluss, der nicht innerhalb eines Jahres nach Ablauf des Wirtschaftsjahres gefasst wird, für das die Ausschüttung erfolgt, ein rückwirkendes Ereignis bei der Berechnung von Erstattungszinsen gemäß § 233 a Abs. 2 a AO 1977 dar? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Köln
Vorinstanz/Datum: 25.01.2000
Vorinstanz/AZ: 13 K 8580/98
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 04 07 34
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 29.11.2000
Erledigungs-Az: I R 18/00 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet