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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 2 BvR 368/02 (BVerfG) |
§§: | FGO § 115 Abs. 2, FGO § 116 Abs. 3 Satz 3 |
Schlagwörter | Verfassungsbeschwerde, Darlegung, grundsätzliche Bedeutung, Rechtsfortbildung, Nichtzulassungsbeschwerde, Begründung |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Darlegungserfordernisse zur grundsätzlichen Bedeutung und zur Rechtsfortbildung nach neuem Revisionszulassungsrecht. |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | III B 103/01 (NV) |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 62 35 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 03.07.2003 |
Erledigungs-Az: | 2 BvR 368/02 |
Erledigungs-Vermerk: | StEd 2003 S. 714 |