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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: XI R 24/05
§§: AO 1977 § 367 Abs. 2 Satz 2, AO 1977 § 359, AO 1977 § 352, AO 1977 § 360 Abs. 3
Schlagwörter Verböserung, Beteiligte, Hinzuziehung, Einheitliche und gesonderte Feststellung, Einspruch
Rechtsfrage: Kann einem Einspruchsführer im Rahmen der Einspruchsentscheidung betreffend eine einheitliche und gesonderte Gewinnfeststellung ohne Verböserungshinweis und ohne Beteiligung an den Einspruchsverfahren der anderen Gesellschafter ein höherer Veräußerungsgewinn zugerechnet werden; steht im Falle der Verböserung die Beteiligtenstellung des Einspruchsführers der eines Hinzugezogenen gleich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 11.05.2005
Vorinstanz/AZ: 2 K 561/00
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 05 42 74
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 22.03.2006
Erledigungs-Az: XI R 24/05
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 20 62