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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IV B 48/02 |
§§: | AO § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 |
Schlagwörter | Gewinnfeststellung, Ehegattengemeinschaft, Fall von geringerer Bedeutung |
Rechtsfrage: | Durchführung einer Gewinnfeststellung für eine Ehegattengemeinschaft? Kann das Vorliegen eines Falles von geringerer Bedeutung nach § 180 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 AO allein durch die Höhe der zurechenbaren Einkünfte ausgeschlossen sein? |
Vorinstanz: | FG Rheinland-Pfalz |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 6 K 1664/99 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 64 49 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.09.2003 |
Erledigungs-Az: | IV B 48/02 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Nichtzulassungsbeschwerde unbegründet |