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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 1 BvR 2746/07 (BVerfG)
§§: FGO § 6, FGO § 79 a Abs. 3, FGO § 68 Satz 1, FGO § 121 Satz 1, FGO § 126 Abs. 2, FGO § 127, UStG 1999 § 3 Abs. 11, UStG 1999 § 4 Nr. 21 Buchst. b, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. i, Richtlinie 77/388/EWG Art. 13 Teil A Abs. 1 Buchst. j
Schlagwörter Aufhebung, Bundesfinanzhof, Fortbildung, Lehrer, Leistung, Schule, Steuerbefreiung, Umsatzsteuer, Unmittelbarkeit, Unterricht, Urteil, Zurückverweisung, Änderung, Änderungsbescheid
Rechtsfrage: Steuerbefreiung für Unterrichtsleistungen an privaten Schulen - Änderungsbescheid während des Revisionsverfahrens - Verfassungsbeschwerde -
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 23.08.2008
Vorinstanz/AZ: V R 10/05
Vorinstanz/Fundstelle: DStR 2007 S. 1858
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 12.09.2008
Erledigungs-Az: 1 BvR 2746/07
Erledigungs-Vermerk: Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen