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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 6/97 |
§§: | FGO § 120 Abs. 1, FGO § 73 Abs. 1, FGO § 76 Abs. 1, EStG § 21 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 21 Abs. 2 Satz 2 |
Schlagwörter | Mietverhältnis, nichteheliche Lebensgemeinschaft, Fremdvergleich, Ortsübliche Marktmiete |
Rechtsfrage: | Grundsätze zur Anerkennung von Mietverträgen zwischen nahen Angehörigen auf Mietvertrag zwischen Eltern und ihrer Tochter und deren Lebensgefährten (fremder Dritter) anwendbar (hier: Unklare Nebenkostenvereinbarung/ Kostentragungspflicht für Schönheitsreparaturen, Üblichkeit eines bei Mietvertragsabschluß trotz verbilligter Wohnungsüberlassung vereinbarten zinslosen Mieterdarlehens) - "Ortsübliche Marktmiete" i.S. von § 21 Abs. 2 Satz 2 EStG die "Nettomiete" oder "Nettomiete + übliche Umlagen"? - Zulassung durch FG |
Vorinstanz: | Schleswig-Holsteinisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 26.06.1996 |
Vorinstanz/AZ: | IV 483/95 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 25.07.2000 |
Erledigungs-Az: | IX R 6/97 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 01 54 12 |