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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 53/02 |
| §§: | EStG § 22 Nr. 3 |
| Schlagwörter | Belohnung, Rechtsidee, Zufallserfindung, Erfindung, sonstige Einkünfte |
| Rechtsfrage: | Belohnung für werthaltigen Tipp - Fällt der vom Kläger aufgrund eines Beteiligungsvertrags vereinnahmte Erlös in Höhe von mehreren Millionen DM über den Nachweis eines Vermögenswertes (Grundstücksangelegenheit) unter § 22 Nr. 3 EStG - Ist die entgeltliche Zurverfügungstellung einer Idee ein veräußerungsähnlicher Vorgang im privaten Bereich und damit nicht steuerbar - Führt die Veräußerung einer "Zufallserfindung" zu Einkünften aus sonstiger Leistung - Ist eine zum Gegenstand eines Leistungsaustausches gemachte Rechtsidee ein Wirtschaftsgut? - Zulassung durch BFH - |
| Vorinstanz: | FG Berlin |
| Vorinstanz/Datum: | 19.03.2002 |
| Vorinstanz/AZ: | 9 K 9102/01 |
| Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 90 89 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 26.10.2004 |
| Erledigungs-Az: | IX R 53/02 |
| Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 07 15 |