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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-176/15 (EuGH)
§§: AEUV Art. 49, AEUV Art. 56, AEUV Art. 58, AEUV Art. 63, EG Art. 4
Schlagwörter EG, EU, Belgien, Doppelbesteuerung, Einkommensteuer
Rechtsfrage: 1. Entspricht die in Art. 285 des Einkommensteuergesetzbuchs 1992 enthaltene Rechtsnorm, mit der implizit die Doppelbesteuerung ausländischer Dividenden bei einer in Belgien ansässigen natürlichen Person gebilligt wird, den in Art. 63 AEUV i.V.m. Art. 4 EG verankerten gemeinschaftsrechtlichen Grundsätzen im Hinblick darauf, dass sie es Belgien gestattet, gemäß den belgischen Rechtsvorschriften, auf die das von Belgien ausgehandelte DBA verweist, d.h. gemäß Art. 285, der die Voraussetzungen für die Anrechnung festlegt, bzw. Art. 286, der lediglich den anzurechnenden Pauschalanteil der Steuer festlegt, Investitionen in Drittstaaten (Vereinigte Staaten) zulasten möglicher Investitionen in Mitgliedstaaten der EU (Polen) nach Belieben zu begünstigen? - 2. Verstößt Art. 285 des Einkommensteuergesetzbuchs 1992 insofern gegen die Art. 49, 56 und 58 AEUV, als er die Möglichkeit, die ausländische Steuer auf die belgische Steuer anzurechnen, davon abhängig macht, dass das Kapitalvermögen und die Güter, die die Einkunftsquelle bilden, in Belgien zur Ausübung der Berufstätigkeit genutzt werden?
Vorinstanz: Tribunal de première instance de Liège (Belgien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2015 Nr. C 221 S. 2
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 30.06.2016
Erledigungs-Az: Rs C-176/15
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 16 17 40