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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | V R 48/15 (BFH) |
§§: | AO § 27, UStG § 18 |
Schlagwörter | Zuständigkeit, Finanzamt, Umsatzsteuervoranmeldung, Umsatzsteuervorauszahlung |
Rechtsfrage: | Hat der Kläger mangels örtlicher Zuständigkeit des Finanzamts die Aufforderung, die vierteljährlichen Umsatzsteuer-Vorauszahlungen unter Verwendung der hiesigen Steuernummer zu übermitteln und den entsprechenden Betrag an die Finanzkasse zu entrichten, zu Recht nicht beachtet, zumal er bei einem anderen (örtlich zuständigen?) Finanzamt seine steuerlichen Pflichten erfüllte? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 17.11.2015 |
Vorinstanz/AZ: | 14 K 2326/15 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 08 50 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 30.11.2016 |
Erledigungs-Az: | V R 48/15 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 17 01 70 |