Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen
Teste, loggen Sie sich ein oder nutzen Sie unseren kostenlosen Test.
Sie sind bereits Abonnent der SIS-Datenbank Steuerrecht? Loggen Sie sich ein, um den vollen Zugriff auf die Dokumente zu erhalten.
Sie sind noch kein Bezieher der SIS-Datenbank Steuerrecht, wollen aber mehr erfahren oder die Datenbank testen? Hier finden Sie alle Informationen und können die Datenbank einen Monat lang kostenlos testen und erhalten Zugriff u.a. auf:
  • über 130.000 Dokumente (Urteile und Verwaltungsanweisungen)
  • umfangreiche Gesetzessammlung
  • 5 vollverlinkte Steuerhandbücher (AO, ESt/LSt, KSt, GewSt, USt)
  • viele weitere wertvolle Praxishilfen

Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs C-207/17 (EuGH)
§§: VO (EG) Nr. 91/2009, DVO (EU) Nr. 924/2012, DVO (EU) 2015/519, VO (EG) Nr. 1225/2009 Art. 11 Abs. 2, DVO (EU) 2016/278
Schlagwörter EG, EU, Antidumpingzoll, China, Malaysia, Einfuhr, Eisen, Stahl
Rechtsfrage: 1. Sind die Verordnung (EG) Nr. 91/2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, die Durchführungsverordnung (EU) Nr. 924/2012 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 91/2009 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China und die Durchführungsverordnung (EU) 2015/519 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl mit Ursprung in der Volksrepublik China, ausgeweitet auf aus Malaysia versandte Einfuhren bestimmter Verbindungselemente aus Eisen oder Stahl, ob als Ursprungserzeugnisse Malaysias angemeldet oder nicht, im Anschluss an eine Auslaufüberprüfung nach Artikel 11 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 1225/2009 ungültig/rechtswidrig/unvereinbar mit Art. VI des Allgemeinen Zoll- und Handelsabkommens von 1994 und mit der Entscheidung des DSB der WTO vom 28.7.2011? - 2. Wenn die Verordnung (EG) Nr. 91/2009 zur Einführung des Antidumpingzolls und die mit ihr zusammenhängenden Durchführungsverordnungen (EU) Nr. 924/2012 und (EU) 2015/519 für ungültig/rechtswidrig/unvereinbar erklärt werden, entfaltet die Aufhebung der auf der Grundlage der angefochtenen Maßnahmen eingeführten Antidumpingzölle ihre Rechtswirkungen ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der Durchführungsverordnung (EU) 2016/278 oder ab dem Zeitpunkt des Inkrafttretens der angefochtenen Maßnahme, der ("Grund-")Verordnung (EG) Nr. 91/2009?
Vorinstanz: Commissione tributaria di primo grado di Bolzano (Italien)
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2017 Nr. C 277 S. 22
Erledigendes Gericht: EuGH
Erledigungs-Datum: 18.10.2018
Erledigungs-Az: Rs C-207/17
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 18 18 93