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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | X R 54/03 |
§§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, BGB § 1587 b Abs. 2, BeamtVG § 58 Abs. 1 |
Schlagwörter | Versorgungsausgleich, Auffüllungszahlung, Scheidung, Ausgleichszahlung |
Rechtsfrage: | Ist die von einem Angestellten zur Vermeidung der Kürzung von Rentenanwartschaften geleistete Auffüllungszahlung an Rentenversicherungsträger im Rahmen des Versorgungsausgleichs zugunsten der geschiedenen Ehefrau einer Auffüllungszahlung gemäß § 58 Abs. 1 BeamtVG zur Abwendung der Kürzung der Versorgungsbezüge (sog. Quasisplitting nach § 1587 b Abs. 2 BGB) gleichzusetzen und liegen insoweit auch im Hinblick auf die Angleichung der Renten- und Pensionsbesteuerung entsprechend den Vorgaben des BVerfG (nachgelagerte Besteuerung) vorweggenommene Werbungskosten bei den sonstigen Einkünften vor? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Baden-Württemberg |
Vorinstanz/Datum: | 12.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 10 K 288/96 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 1611 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 50 64 |
Erledigungs-Vermerk: | Das Verfahren X R 54/03 ruht bis zum Ergehen einer Entscheidung des BVerfG in dem Verfahren 2 BvR 325/07 (Beschluss vom 26.9.2007). Das Verfahren X R 54/03 wird fortgesetzt. - Zurücknahme der Revision |