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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VIII R 11/02 |
§§: | AO 1977 § 180 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a, AO 1977 § 182 Abs. 1 Satz 1, EStG § 17 Abs. 1, BGB § 133, AO 1977 § 39 |
Schlagwörter | Feststellung, Veräußerungsgewinn, Wesentliche Beteiligung, Bindungswirkung, Unterbeteiligung, Wirtschaftliches Eigentum, Zurechnung |
Rechtsfrage: | Wurde in einem Feststellungsbescheid betreffend eine Unterbeteiligung an einer GmbH (konkludent) festgestellt, dass die Unterbeteiligten wirtschaftliche Eigentümer der GmbH-Anteile geworden sind, mit der Folge, dass der Hauptbeteiligte nicht mehr wesentlich an der GmbH beteiligt war und die spätere Veräußerung der GmbH-Anteile bei ihm nicht nach § 17 EStG steuerpflichtig war? - Zulassung durch FG - |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.12.2001 |
Vorinstanz/AZ: | 2 K 1251/90 E |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 72 19 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 08.11.2005 |
Erledigungs-Az: | VIII R 11/02 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 06 03 71 |