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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | IX R 57/00 |
§§: | EStG § 21 Abs 1 Nr 1, EStG § 2 Abs 1 Nr 6 |
Schlagwörter | Einkünfteerzielungsabsicht, Totalüberschussprognose |
Rechtsfrage: | Einkünfteerzielungsabsicht bei befristeter Vermietung - Spricht die beim Abschluss befristeter Mietverträge von Anfang bestehende und in den Mietverträgen auch ausdrücklich angesprochene beabsichtigte Eigennutzung gegen die Einkünfteerzielungsabsicht - Sonderabschreibung gem. § 4 FördG bei Ermittlung des Totalüberschusses aus den Werbungskosten auszusondern? - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | FG des Landes Brandenburg |
Vorinstanz/Datum: | 25.11.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 2014/98 E, P, F |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 59 06 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 09.07.2002 |
Erledigungs-Az: | IX R 57/00 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 02 93 35 |