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Anhängiges Verfahren
| Aktenzeichen: | IX R 24/98 |
| §§: | EStG § 9 Abs. 1 Satz 1, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 12, EStG § 23 |
| Schlagwörter | Instandhaltung, Renovierung, Optionsrecht |
| Rechtsfrage: | Nach Auszug des Mieters und vor Selbstnutzung des Hauses zur Beseitigung von Mietschäden aufgewandte Renovierungskosten nachträgliche Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung oder dem Abzugsverbot des § 12 EStG unterliegende Aufwendungen; Feststellungslast - Entgelt für Verzicht auf Ausübung des im Geschäftsführervertrag eingeräumten Optionsrechts zum Erwerb von Anteilen des Arbeitgebers (= GmbH) stpfl. Arbeitslohn i.S. von § 19 Abs. 1 Nr. 1 oder unter § 23 EStG fallende Veräußerung des Wirtschaftsguts "Optionsrecht"? -Zulassung durch FG |
| Vorinstanz: | Niedersächsisches FG |
| Vorinstanz/Datum: | 13.02.1998 |
| Vorinstanz/AZ: | I 464/96 |
| Erledigendes Gericht: | BFH |
| Erledigungs-Datum: | 18.12.2002 |
| Erledigungs-Az: | IX R 24/98 (NV) |
| Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |