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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 22/02
§§: EStG § 15, EStG § 21, GewStG § 2 Abs. 1, GewStG § 3
Schlagwörter Betriebsaufspaltung, Personelle Verflechtung, Ehe, Gewerbesteuerbefreiung
Rechtsfrage: 1. Ist die für eine Betriebsaufspaltung erforderliche personelle Verflechtung gegeben, weil die in Gütergemeinschaft lebenden Eheleute das Besitzunternehmen beherrschen und die von einem Ehegatten als Alleingesellschafter der Betriebsgesellschaft gehaltenen Anteile als Gesamtgut der Eheleute anzusehen sind? - 2. Führt bei einer Betriebsaufspaltung eine gewerbesteuerliche Befreiungsvorschrift zugunsten der Betriebsgesellschaft auch zur Gewerbesteuerbefreiung bei der Besitzgesellschaft (vgl. auch anhängiges Revisionsverfahren X R 59/00)? - Zulassung durch FG -
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 21.01.2002
Vorinstanz/AZ: 5 K 2595/98
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2002 S. 698
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 70 90
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 19.10.2006
Erledigungs-Az: IV R 22/02
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 06 45 94