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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: 2 BvL 3/02 (BVerfG)
§§: GG Art. 3 Abs. 1, EStG § 20 Abs. 4, EStG § 22 Nr. 1 Satz 3 Buchst. a
Schlagwörter Verfassung, Gleichheit, Rente, Leibrente, Ertragsanteil, Sparer-Freibetrag, Gegenleistungs-Leibrente, Kapitalvermögen
Rechtsfrage: Ist die Besteuerung der Ertragsanteile von Bezügen aus Leibrenten, die Gegenleistung für den Erwerb eines Wirtschaftsguts des Privatvermögens sind, mit ihrem vollen Nennbetrag -ohne Berücksichtigung eines Sparer-Freibetrags-- ungeachtet dessen mit dem allgemeinen Gleichheitssatz vereinbar, dass es sich um pauschalierte Einkünfte aus Kapitalvermögen handelt?
Vorinstanz: BFH
Vorinstanz/Datum: 14.11.2001
Vorinstanz/AZ: X R 32-33/01
Vorinstanz/Fundstelle: BFH/NV 2002 S. 417
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 02 04 94
Erledigendes Gericht: BVerfG
Erledigungs-Datum: 22.09.2009
Erledigungs-Az: 2 BvL 3/02
Erledigungs-Vermerk: Vorlage unzulässig
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 33 15