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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 12/11 (BFH)
§§: EStG § 16 Abs. 1 Nr. 2, EStG § 16 Abs. 2, UmwStG § 4 Abs. 6, GG Art. 3 Abs. 1
Schlagwörter Personengesellschaft, Veräußerungsgewinn, Umwandlung, Anschaffungskosten, Kapitalgesellschaft, Übermaßverbot
Rechtsfrage: Veräußerung einer Beteiligung an einer Personengesellschaft, die durch formwechselnde Umwandlung aus einer Kapitalgesellschaft hervorgegangen ist: Sind von dem Veräußerungserlös eines Gesellschafters, der an der vormaligen Kapitalgesellschaft nicht i.S. des § 17 Abs. 1 EStG qualifiziert beteiligt war, die ursprünglich für den Erwerb der Kapitalgesellschaftsbeteiligung aufgewendeten Anschaffungskosten in Abzug zu bringen? Ist § 4 Abs. 6 UmwStG bei der vorliegenden Fallkonstellation wegen Verstoßes gegen das Verbot der Übermaßbesteuerung verfassungswidrig? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Münster
Vorinstanz/Datum: 25.02.2011
Vorinstanz/AZ: 4 K 2894/10 F
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 22 26
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 12.07.2012
Erledigungs-Az: IV R 12/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 01 39