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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: IV R 4/11 (BFH)
§§: EStG § 3 c Abs. 2, EStG § 3 Nr. 40, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 15 Abs. 1
Schlagwörter Betriebsausgabe, Tochtergesellschaft, Miete, Verzicht, Halbabzugsverbot
Rechtsfrage: Führt ein aus wirtschaftlichen Gründen gegenüber einem Tochterunternehmen ausgesprochener Mietverzicht zur Kürzung des Betriebsausgabenabzugs hinsichtlich der mit der Nutzungsüberlassung in Zusammenhang stehenden Aufwendungen? - Zulassung durch BFH - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: FG Rheinland-Pfalz
Vorinstanz/Datum: 23.09.2009
Vorinstanz/AZ: 2 K 1486/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2011 S. 861
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 11 09 92
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 28.02.2013
Erledigungs-Az: IV R 4/11 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision begründet - Zurückverweisung an FG
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 13 16 76