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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VI R 10/03 |
§§: | EStG § 11 Abs. 1, EStG § 8, EStG § 19 Abs. 1 Nr. 1 |
Schlagwörter | Zufluss, Geldwerter Vorteil, Darlehen, Wandlung, Aktienoption, Wandelschuldverschreibung |
Rechtsfrage: | Zufluss geldwerter Vorteile bei Ausübung bzw. Verkauf der Erwerbsrechte (Wandlung auf Übertragung von Aktien des Arbeitgebers) aus der Gewährung eines Arbeitnehmerdarlehens (Endbesteuerung) oder bereits im Zeitpunkt der Einräumung der Erwerbsrechte (Anfangsbesteuerung)? Besteht trotz der fehlenden Veräußerbarkeit der Darlehens- und Optionsansprüche wirtschaftlich eine Identität zwischen dem Wandeldarlehen und den Aktien bereits im Zeitpunkt der Zeichnung des Darlehens und damit eine Gleichstellung mit handelbaren und börsenfähigen Wandelschuldverschreibungen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG München |
Vorinstanz/Datum: | 11.12.2002 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 1365/01 |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2003 S. 619 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 03 21 40 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 23.06.2005 |
Erledigungs-Az: | VI R 10/03 |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 05 35 98 |