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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | 1 BvR 289/01 (BVerfG) |
§§: | UStG § 12 Abs. 2 Nr. 9, UStG § 12 Abs. 1 |
Schlagwörter | Ermäßigter Steuersatz, Sauna, Fitness-Center, Umsatzsteuer, Verfassung, Verfassungsbeschwerde |
Rechtsfrage: | Verfassungsbeschwerde gegen BFH-Entscheidung: Kein ermäßigter Steuersatz für Umsätze in einem Fitness-Center mit Saunabetrieb? |
Vorinstanz: | BFH |
Vorinstanz/Datum: | 22.11.2000 |
Vorinstanz/AZ: | V B 115/00 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 01 64 95 |
Erledigendes Gericht: | BVerfG |
Erledigungs-Datum: | 28.06.2001 |
Erledigungs-Az: | 1 BvR 289/01 |
Erledigungs-Vermerk: | Verfassungsbeschwerde nicht zur Entscheidung angenommen |