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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | I R 11/16 (BFH) |
§§: | KStG § 8 b Abs. 3 Satz 1, KStG § 8 b Abs. 5 Satz 1, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 14 Abs. 1 |
Schlagwörter | Körperschaftsteuer, Betriebsausgabe, Abzugsverbot, Verfassungsmäßigkeit, Kaskadeneffekt |
Rechtsfrage: | Sind die Vorschriften des § 8 b Abs. 3 Satz 1 und Abs. 5 Satz 1 KStG i.d.F. des Gesetzes zur Umsetzung der Protokollerklärung der Bundesregierung zur Vermittlungsempfehlung zum Steuervergünstigungsabbaugesetz vom 22.12.2003 (BGBl 2003 I S. 2840, BStBl 2004 I S. 14) bei gleichzeitiger Anwendung (gleichzeitiges Vorliegen des horizontalen und vertikalen Kaskadeneffekts) mit dem Grundgesetz vereinbar? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger |
Vorinstanz: | FG Münster |
Vorinstanz/Datum: | 13.01.2016 |
Vorinstanz/AZ: | 13 K 1973/13 K |
Vorinstanz/Fundstelle: | EFG 2016 S. 509 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 16 08 12 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 26.09.2018 |
Erledigungs-Az: | I R 11/16 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Zurückverweisung an FG |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 19 02 36 |