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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | II R 84/00 |
§§: | ErbStG § 9 Abs. 1 Nr. 2, AO § 227 |
Schlagwörter | Schenkungsteuer, Erlaß, Billigkeit, Übertragung, GmbH-Anteile, Rückübertragung |
Rechtsfrage: | Erlass der Schenkungsteuer aus Billigkeitsgründen. Kann die Schenkungsteuer für eine Rückschenkung erlassen werden, wenn die Schenkung aus einer Zwangslage des Schenkers heraus erfolgte und mit dem Beschenkten vereinbart war, dass dieser das Geschenkte zu gegebener Zeit zurückzugeben hat. - Zulassung durch BFH - |
Vorinstanz: | Hessisches FG |
Vorinstanz/Datum: | 29.09.1999 |
Vorinstanz/AZ: | 1 K 4469/98 |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 02 75 69 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 05.02.2003 |
Erledigungs-Az: | II R 84/00 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision unbegründet |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 04 09 67 |