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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: Rs T-333/21 (EuG)
§§: AEUV Art. 107 Abs. 2
Schlagwörter EG, EU, staatliche Beihilfe, Nichtigkeit, COVID-19, Italien
Rechtsfrage: Klage eines Unternehmens gegen die Europäische Kommission: Die Klägerin beantragt, - den Beschluss der Beklagten vom 29.12.2020 über die staatliche Beihilfe SA.59188 (2020/NN) - Italien - Alitalia COVID-19 Damage Compensation II für nichtig zu erklären, und - der Beklagten die Kosten aufzuerlegen.
Vorinstanz: Unternehmen ./. Kommission
Vorinstanz/Fundstelle: ABl EU 2021 Nr. C 310 S. 38
Erledigendes Gericht: EuG
Erledigungs-Datum: 18.10.2023
Erledigungs-Az: Rs T-333/21