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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: X R 14/08 (BFH)
§§: AO § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2, AO § 173 Abs. 1 Nr. 2, AO § 177 Abs. 3, AO § 351 Abs. 1, EStG § 10 Abs. 3
Schlagwörter Änderung, Rückwirkendes Ereignis, Nachträgliche Tatsache, Rechtsfehler, Vorwegabzug
Rechtsfrage: Umfang einer Änderung - Kürzung des Vorwegabzugs: Erwächst die fehlerhafte Angabe in der Steuererklärung, dass die Ehefrau zum Personenkreis des § 10 Abs. 3 Satz 2 Buchst. a EStG gehöre, durch eine Änderung nach § 175 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 AO zu einem Rechtsfehler, der aufgrund seiner erstmaligen steuerlichen Auswirkung (hier: durch Wegfall der auf den Ehemann entfallenden Kürzungsbeträge des Vorwegabzugs) zu berichtigen ist? Ist hilfsweise die Berücksichtigung des ungekürzten Vorwegabzugs nach § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO möglich? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: Schleswig-Holsteinisches FG
Vorinstanz/Datum: 14.02.2008
Vorinstanz/AZ: 5 K 282/04
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 08 15 83
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 14.10.2009
Erledigungs-Az: X R 14/08
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 10 00 77