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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: I R 27/10 (BFH)
§§: DBA-Spanien Art. 23 Abs. 1 Buchst. b, DBA-Spanien Art. 23 Abs. 1 Buchst. a, EStG § 34 c Abs. 1
Schlagwörter Immobilie, Veräußerung, Spanien, Freistellungsmethode, Anrechnungsmethode
Rechtsfrage: Vermeidung der Doppelbesteuerung: Ist bei der Veräußerung einer in Spanien belegenen Immobilie auf den Veräußerungsgewinn die Freistellungsmethode (Art. 23 Abs. 1 Buchst. a DBA-Spanien) oder die Anrechnungsmethode (Art. 23 Abs. 1 Buchst. b Doppelbuchst. ee DBA-Spanien) anzuwenden? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung
Vorinstanz: Niedersächsisches FG
Vorinstanz/Datum: 04.03.2010
Vorinstanz/AZ: 10 K 259/08
Vorinstanz/Fundstelle: EFG 2010 S. 1133
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 10 16 57
Erledigungs-Vermerk: Zurücknahme der Revision