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Anhängiges Verfahren
Aktenzeichen: | VII R 24/14 (BFH) |
§§: | EnergieStG § 49 Abs. 1 |
Schlagwörter | Energiesteuer |
Rechtsfrage: | Steuerentlastung für den Teil des verwendeten Dieselkraftstoffs, der von einem Unternehmen für die Standheizung in Omnibussen, die im öffentlichen Personenverkehr eingesetzt werden, verbraucht worden ist. Ist das "besondere wirtschaftliche Bedürfnis" (§ 49 Abs. 1 EnergieStG) rein nach finanziellen Erwägungen zu beurteilen? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Verwaltung |
Vorinstanz: | FG Düsseldorf |
Vorinstanz/Datum: | 16.04.2014 |
Vorinstanz/AZ: | 4 K 3337/13 VE |
Vorinstanz/SIS-Nr.: | SIS 14 17 31 |
Erledigendes Gericht: | BFH |
Erledigungs-Datum: | 31.05.2016 |
Erledigungs-Az: | VII R 24/14 (NV) |
Erledigungs-Vermerk: | Revision begründet - Aufhebung des FG-Urteils |
Erledigung/SIS-Nr.: | SIS 16 23 55 |