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Anhängiges Verfahren

Aktenzeichen: III R 22/07
§§: EStG § 62 Abs. 2 Nr. 2 c, EStG § 62 Abs. 2 Nr. 3
Schlagwörter Kindergeld, Ausländer, Duldung, Aufenthaltserlaubnis, Verfassungswidrigkeit
Rechtsfrage: Ist § 62 Abs. 2 EStG (i.d.F. des Gesetzes vom 13.12.2006, BGBl I S. 2915) verfassungsgemäß, soweit ein Anspruch auf Kindergeld für - vor Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 AufEnthG - lediglich gestattete, bzw. geduldete Ausländer nur unter den besonderen Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 Nr. 3 EStG besteht? - Zulassung durch FG - Rechtsmittelführer: Steuerpflichtiger
Vorinstanz: FG Düsseldorf
Vorinstanz/Datum: 20.03.2007
Vorinstanz/AZ: 10 K 1510/04 Kg
Vorinstanz/SIS-Nr.: SIS 07 22 55
Erledigendes Gericht: BFH
Erledigungs-Datum: 30.07.2009
Erledigungs-Az: III R 22/07 (NV)
Erledigungs-Vermerk: Revision unbegründet
Erledigung/SIS-Nr.: SIS 09 36 26